Honorare
Gerichtsgutachten werden auf Basis des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) abgerechnet. Alle andere Gutachten sowie Beratungsleistungen können pauschal oder auf Zeitnachweis beauftragt werden.
Die Vielfältigkeit der Aufgabenstellungen bedingt ein individuelles Leistungs- und Honorarangebot, das auf die Bedürfnisse und Anforderungen der jeweiligen Auftraggeber zugeschnitten wird. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.